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Halteverbot AbsolutHalteverbot Absolut
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Halteverbot Absolut

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen und Dienstleistungen von Halteverbot Absolut.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen von Halteverbot Absolut, die über diese Website, telefonisch, per E-Mail oder auf anderem vereinbartem Weg geschlossen werden.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Anbieter und Vertragspartner

Yasemin Atilgan
Halteverbot Absolut
Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Telefon: telefonisch erreichbar
E-Mail: info@halteverbot-absolut.de

3. Gegenstand und Umfang der Leistungen

Halteverbot Absolut erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit temporären Halteverbotszonen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Bestellvorgang, einem individuellen Angebot oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung.

Je nach beauftragtem Leistungsumfang können insbesondere die Erfassung und Prüfung von Auftragsdaten, organisatorische Vorbereitung, Kommunikation im Zusammenhang mit erforderlichen behördlichen Verfahren, Bereitstellung beziehungsweise Organisation geeigneter Verkehrszeichen, Aufstellung, Dokumentation und spätere Entfernung der Beschilderung zum Auftrag gehören.

Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil der Bestellung oder Vereinbarung sind, insbesondere Umzugs-, Transport-, Trage-, Bau-, Montage-, Entsorgungs- oder Abschleppleistungen, sind nicht geschuldet. Zusätzliche Erlaubnisse oder Sondernutzungen sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab.

Eine automatisch versandte Eingangs- oder Bestellbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Bestellung, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme des Auftrags erklärt wird.

Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Annahme des Auftrags oder durch den Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande. Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag nach Maßgabe des jeweiligen Angebots und dessen Annahme zustande.

5. Angaben und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hat alle für den Auftrag erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu übermitteln. Dazu gehören je nach Auftrag insbesondere Name und Kontaktdaten, Rechnungsdaten, vollständige Aufstelladresse, genaue Straßenseite, gewünschter Zeitraum, Zonenlänge, Anlass, Fahrzeugart sowie besondere örtliche Hinweise.

Der Kunde soll insbesondere auf Einfahrten, Kreuzungsbereiche, Radwege, Ladezonen, Baustellen, vorhandene Verkehrszeichen, Zufahrtsbeschränkungen oder andere Umstände hinweisen, die für die Planung oder Durchführung des Auftrags relevant sein können.

Entstehen aufgrund schuldhaft unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben zusätzliche Aufwendungen, können diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarungen berechnet werden.

6. Preise, Steuern und Zahlung

Es gelten die im Bestellprozess angezeigten oder individuell vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Amtliche Gebühren, Sondernutzungsgebühren oder sonstige Fremdkosten sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies im Bestellprozess, Angebot oder in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich ausgewiesen ist.

Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen oder individuell vereinbarten Zahlungsarten. Bei vereinbarter Vorkasse kann die Bearbeitung bis zum Zahlungseingang zurückgestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Behördliche Entscheidungen und zusätzliche Genehmigungen

Soweit für einen Auftrag eine behördliche Entscheidung, Anordnung, Erlaubnis oder sonstige Zustimmung erforderlich ist, liegt die Entscheidung hierüber ausschließlich bei der jeweils zuständigen Stelle. Halteverbot Absolut schuldet keine bestimmte behördliche Entscheidung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes und rechtlich Zulässiges vereinbart wurde.

Eine Halteverbotszone ersetzt insbesondere keine gesondert erforderliche Erlaubnis für Container, Gerüste, Materiallagerung, Arbeitsstellen oder andere Nutzungen des öffentlichen Straßenlands. Ob zusätzliche Verfahren erforderlich sind, hängt vom konkreten Vorhaben und Standort ab.

8. Termine und Leistungszeit

Der Kunde hat den gewünschten Termin mit ausreichendem Vorlauf mitzuteilen. Verbindliche Leistungszeiten ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsannahme oder einer individuellen Vereinbarung.

Kurzfristige Aufträge können abgelehnt werden, wenn erforderliche organisatorische oder behördliche Schritte innerhalb des verbleibenden Zeitraums nicht zuverlässig durchgeführt werden können. Eine bestimmte Bearbeitungs- oder Genehmigungsdauer wird nicht garantiert, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

9. Verkehrszeichen, Aufstellung und Dokumentation

Soweit Aufstellung und spätere Entfernung der Verkehrszeichen Bestandteil des Auftrags sind, erfolgt die Einrichtung nach Maßgabe der für den Auftrag geltenden Vorgaben und des vereinbarten Leistungsumfangs.

Eine im Leistungsumfang enthaltene Aufstelldokumentation dient insbesondere dazu, die eingerichtete Beschilderung und die Situation zum Zeitpunkt der Aufstellung nachvollziehbar festzuhalten.

10. Änderungen und Stornierungen

Änderungs- und Stornierungswünsche sind so früh wie möglich mitzuteilen. Ob eine gewünschte Änderung noch durchgeführt werden kann, hängt insbesondere vom Bearbeitungsstand, vom Termin und von bereits veranlassten Leistungen oder Fremdkosten ab.

Soweit für eine freiwillige Stornierung bereits vereinbarte und tatsächlich erbrachte Leistungen, veranlasste Fremdleistungen oder nicht mehr vermeidbare Kosten angefallen sind, richtet sich deren Berechnung nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von Regelungen über freiwillige Änderungen oder Stornierungen unberührt.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Frist und Ausübung ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung .

Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer entgeltlichen Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, kann er im Falle eines späteren Widerrufs unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.

Das Widerrufsrecht kann bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung vorzeitig erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

12. Rechte bei Leistungsstörungen

Bei einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Probleme möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und, soweit möglich und geschuldet, Abhilfe erfolgen kann. Gesetzliche Rechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

13. Fremdfahrzeuge und behördliche Maßnahmen

Auch bei ordnungsgemäß eingerichteter Halteverbotszone kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte die Verkehrsregelung missachten und Fahrzeuge im gekennzeichneten Bereich abstellen.

Entscheidungen über Verwarnungen, Umsetzungen, Abschleppmaßnahmen oder andere hoheitliche Maßnahmen werden ausschließlich von den zuständigen Behörden getroffen. Halteverbot Absolut führt selbst keine hoheitlichen Maßnahmen oder Fahrzeugumsetzungen durch.

14. Haftung

Halteverbot Absolut haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

15. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung .

16. Verbraucherstreitbeilegung

Halteverbot Absolut ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

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